Weltkulturerbe Semmeringbahn
Unesco Weltkulturerbe Semmeringeisenbahn und umgebende Landschaft
Über 170 Jahre ist sie alt, die Semmeringbahn. Was die 41 Kilometer lange Bahnstrecke von Gloggnitz bis Mürzzuschlag auszeichnet, ist aber nicht nur ihr stolzes Alter: Sie war 1854 die erste Gebirgsbahn der Welt und wurde 1998 zum UNESCO Weltkulturerbe erklärt.
Die Geschichte
Der Semmering, Pass und Ort zugleich, war im 19. Jahrhundert ein überaus beliebter und eleganter Sommerfrische-Ort. Um den honorigen Gästen, die vorwiegend aus Wien kamen, die Anreise zu erleichtern und gleichzeitig eine durchgängige Bahnverbindung von Wien nach Triest zu schaffen, entstand der mutige Plan, das Berggebiet mit einer Eisenbahn zu erschließen.
1854 ging die Semmeringbahn in Betrieb, seit 1998 ist sie als weltweit erste Bahnstrecke mit dem Prädikat „UNESCO Weltkulturerbe“ ausgezeichnet. Geplant hat das technische Meisterwerk Carl Ritter von Ghega, damals als erste normalspurige Gebirgsbahn Europas.
Am Bau wirkten bis zu 20.000 Männer und Frauen mit, unter heute unvorstellbaren Arbeitsbedingungen und in einem anspruchsvollen Gelände.
Auf ihrer Kernstrecke von Gloggnitz nach Mürzzuschlag überwindet die Bahnstrecke 457 Höhenmeter, die durchschnittliche Steigung beträgt beachtliche 20 Promille. Sie fährt durch 15 Tunnels, über 16 Viadukte, über 100 gewölbte steinerne Brücken und schlängelt
sich in großen Bögen den Berg hinauf.
Die Weltkulturerbebahn
Der Baumeister
Carl Ghega kam 1802 in Venedig zur Welt. Seine Eltern hatten für ihn eine Karriere als Marineoffizier vorgesehen, doch er beschäftigte sich lieber mit Architektur und Mathematik. Nach seinem Studium in Padua plante er Straßen- und Wasserbauten in Venetien. 1842 wurde er Planungsleiter für die südlichen Staatseisenbahnen in der k & k Monarchie.
Im selben Jahr reiste er in die USA, um die dortigen Gebirgsbahnen zu studieren. Bald darauf erhielt er den Auftrag, die Bahnstrecke von Gloggnitz nach Mürzzuschlag zu konzipieren. Eine Aufgabe, die bis dorthin unmöglich erschien. Nicht nur das zerklüftete Gelände stellte große Herausforderungen: Ghega musste sich auch mit der Konstruktion von Lokomotiven befassen, die diese Steigungen überwinden konnten. 1851, vor der Eröffnung der Semmeringbahn, wurde Carl Ghega zum Ritter erhoben. 1860 starb er in Wien an Tuberkulose.
Heute zählt der Abschnitt über den Semmering zu den attraktivsten Bahnstrecken in Österreich. Für Zugreisende verändert sich der Ausblick ständig. Er reicht weit über die Wälder, Gipfel und Lichtungen des Semmeringgebiets. Die Besonderheiten der Bahntrasse sind vielerorts sichtbar.
Noch unmittelbarer und eindrucksvoller zeigen sich die Tunnels, Viadukte und Kehren entlang des Bahnwanderweges mit seinen Abschnitten in Niederösterreich und in der Steiermark.
Die Gegenwart
Bahnwanderweg Semmering – Breitenstein
Strecke: 9,20 km
Dauer: 3:00 h
Auf- Abstieg: 389 Hm
Schwierikeit: mittel
Bitte einsteigen
……. und die Fahrt auf der Weltkulturerbestrecke genießen…
Der schönste Abschnitt zwischen Semmering und Payerbach führt durch den Unteren und Oberen Adlitzgraben über den Kreuzberg nach Payerbach.
Tickets können Sie online oder bei den Fahrkartenautomaten direkt an den Bahnhöfen kaufen.
Immer den Schienen nach…. das Gruppenreiseangebot der Wiener Alpen in Niederösterreich
Begleiten Sie Carl Ritter von Ghega entlang der Semmeringbahn
Welterbe in Österreich
STÄTTEN VON AUSSERGEWÖHNLICHEM, UNIVERSELLEN WERT
Welterbe – das heißt Schutz von herausragenden Kultur- und Naturgütern. Die Statten auf der Liste des UNESCO-Welterbes besitzen außergewöhnlichen Wert, für sich und für die ganze Menschheit.
Der Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt ist ein zentrales Anliegen der UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur). Die Organisation wurde im November 1945 gegründet, Anlass und Hintergrund waren die Katastrophen in der ersten Halfte des 20. Jahrhunderts. Weil Vorurteile und Hass in den Köpfen entstehen – so die Idee – konnen sie auch dort verhindert werden, durch Zusammenarbeit bei Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Damit ein Kultur- oder Naturgebilde als Welterbe gilt, muss es „außergewöhn-
lichen universellen Wert“ besitzen und aus der Fülle vergleichbarer Objekte herausragen. Sein Verfall oder die mutwillige Zerstörung waren ein unwiederbringlicher Verlust für die Menschheit. Die Staaten, die ein Kultur- oder Naturgut für die Welterbeliste nominieren, verpflichten sich zu dessen nachhaltigem Schutz. Fachleute aus Kultur- und Naturschutzorganisationen prüfen die Anträge und empfehlen dem Welterbekomitée die Aufnahme oder Ablehnung. Die Rechte und Pflichten der Staaten sind in einem global geltenden Vertrag geregelt: Das „UNESCO- Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“, besser bekannt als „Welterbekonvention“, wurde 1972 ins Leben gerufen.