Abgaben und Gebühren

Abfall

Tonnen Anzahl Abfuhren (jährlich) Grundgebühr jährlich (netto) Summe Jährlich (brutto)
Restmüll
Tonne 120 L 8 € 60,80 € 76,91
Tonne 240 L 8 € 121,60 € 153,82
Biotonne
Tonne 120 L 26 € 197,60 € 249,96
Tonne 240 L 26 € 395,20 € 499,93
Die Bruttosumme beinhaltet die 15% Abfallwirtschaftsabgabe sowie 10% Umsatzsteuer.
Die NÖ Seuchenvorsorgeabgabe entrichten Sie im Rahmen Ihrer Quartalsvorschreibung, sie beträgt bis 3,5 Tonnen, € 15,00 exkl. MWSt. und für jede
weitere Tonne € 4,40.

Aufschließungsabgabe

€ 585,00
Die Aufschließungsabgabe wird einmalig fällig und dient der Finanzierung der Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtung sowie der Entwässerung.

Kanal und Wasser

Kanalbenützungsgebühr Kanaleinmündungsabgabe Wasseranschlussabgabe Wasserbezugsgebühr
€ 2,50 pro m² exkl. MWSt.
€ 2,75 pro m² inkl. MWSt.
€ 22,22 pro m² exkl. MWSt.
€ 24,44 pro m² inkl. MWSt.
€ 13,70 pro m² exkl. MWSt.
€ 15,07 pro m² inkl. MWSt.
€ 2,00 pro m² exkl. MWSt.
€ 2,20 pro m² inkl. MWSt.

Wasser-Bereitstellung
(Wasserzähler)

€ 35,00 exkl. MWSt.
€ 38,50 inkl. MWSt.

Der Bereitstellungsbetrag wird mit
€ 24,00 pro m³/h festgesetzt. Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag.

Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr:

Verrechnungsgröße
in ㎥/h
Bereitstellungsbetrag
€ pro ㎥/h
Bereitstellungsgebühr
in €
3 35,00 105,00
7 35,00 245,00
12 35,00 420,00
25 35,00 875,00
35 35,00 1125,00
45 35,00 1575,00

Hundeabgabe:

€ 50,00 inkl. MWSt.
€   6,54 inkl. MWSt.  für Nutzhunde
€ 100,00 inkl. MWSt.  für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde
Kostenbeitrag für die Hundemarke bei Verlust € 10,00 pro Hund.
Fälligkeit jährlich am 15.2.

Ohne schriftliche Abmeldung besteht die Abgabepflicht weiter.

Bei Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes ist die Hundemarke im Gemeindeamt abzugeben und die schriftliche Abmeldung durchzuführen.

Hier können Sie sich das Formular zur Anmeldung Ihres Hundes herunterladen:

Neuerungen für Hundehalter:innen in NÖ ab 1. Juni 2023

Information zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, geltend ab 1. Juni 2023

Das Jahr 2023 bringt Änderungen für alle Hundehalter in Niederösterreich. Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 1. Juni 2023 in Kraft tritt, gibt es unter anderem folgende Änderungen zu beachten:

-) Verpflichtender “NÖ Hundepass” (allgemeine Sachkunde) – Jeder Hundehalter benötigt einen allgemeinen Sachkundenachweis (NÖ Hundepass) vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023. Dieser beinhaltet ein einstündiges Gespräch mit dem Tierarzt und eine zweistündige Schulung durch eine „fachkundigen Person“. Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes am Gemeindeamt (mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage)

-) Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung – Vorlage eines entsprechenden Nachweises einer ausreichenden Haftpflichtversicherung pro Hund in Höhe von € 725.000,00 für Personen- und Sachschäden (Vorlage bei der Meldung eines Hundes am Gemeindeamt)
 Übergangsbestimmung: Für Hunde, die schon vor 1. Juni 2023 gehalten wurden, gilt diese Regelung bis zum 1. Juni 2025.

-) Obergrenze von fünf Hunden pro Haushalt
 Ausgenommen sind Wachhunde oder Hunde, die ausgebildet werden, Züchter und Hunde, die bereits vor 2023 gehalten wurden. Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gilt weiterhin die Obergrenze von zwei Hunden in einem Haushalt.

Nähere und weitere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung: https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html

Nächtigungstaxe:

€ 2,90 exkl. MWSt. pro Person / Nacht ab 15 Jahre

Klimabeitrag:

€ 1,00 pro Person / Nacht ab 15 Jahre